507.420
CH-GR
Art. 2 Gebührentarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für Betriebsbewilligungen von Schlachtanlagen und Zerlegebetrieben - Grundgebühr
Art. 2 Gebührentarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für Betriebsbewilligungen von Schlachtanlagen und Zerlegebetrieben · Grundgebühr
1. Für jeden Besuch des Schlachtbetriebes wird eine Grundgebühr von 20 Franken erhoben.