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Art. 6 Entschädigungstarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung - In-Kraft-Treten

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Art. 6 Entschädigungstarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung · In-Kraft-Treten

1. Dieser Entschädigungstarif tritt auf den 1. Januar 2000 in Kraft.

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