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Art. 3 Entschädigungstarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Schlachttier- und Fleischuntersuchung

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Art. 3 Entschädigungstarif für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung · Schlachttier- und Fleischuntersuchung

1. Für die Schlachttieruntersuchung beträgt die Entschädigung pro Tier

a) * bei Rindern und Pferden: Fr. 7.50

b) * bei Kälbern, Schafen, Ziegen und Schweinen: Fr. 7.50

c) * bei Ferkeln, Zicklein und Lämmern: Fr. 7.50

d) * bei Wild und anderem Schlachtvieh: Fr. 7.50

2. Für die Fleischuntersuchung beträgt die Entschädigung pro Tier

a) * bei Rindern und Pferden: Fr. 3.50

b) * bei Kälbern, Schafen, Ziegen und Schweinen: Fr. 3.50

c) * bei Ferkeln, Zicklein und Lämmern: Fr. 3.50

d) * bei Wild und anderem Schlachtvieh: Fr. 3.50

3. Für weitere Kontrollen geltend folgende Entschädigungstarife

a) Kontrolle des Durchfrierens bei Tieren mit Finnenbefall: Fr. 10.- bis Fr. 20.-

b) Ausstellen von Bestätigungen und Zeugnissen: Fr. 10.- bis Fr. 20.-

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