507.310
GEBVLCOTACEE
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Lebensmittel, Chemikalien und ökologisches Gleichgewicht (GebVLC) - Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten
Art. 7 GebVLC · Aufhebung bisherigen Rechts, Inkrafttreten
1. Die Regierungsverordnung über den Verkehr mit Giften vom 1. Oktober 1973 wird aufgehoben.
2. Artikel 9 bis 12 der Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich vom 1. Dezember 1998 werden aufgehoben.
3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.