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Art. 2 Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Lebensmittel, Chemikalien und ökologisches Gleichgewicht (GebVLC) - Beanstandete Kontrollen

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Art. 2 GebVLC · Beanstandete Kontrollen

1. Für Kontrollen im Lebensmittelbereich, welche zu Beanstandungen geführt haben, werden Gebühren innerhalb des folgenden Rahmens erhoben

a) pro erhobene Probe: Fr. 30.- bis Fr. 200.-

b) pro Inspektion: Fr. 20.- bis Fr. 1000.-

c) pro untersuchte Probe: Fr. 50.- bis Fr. 6000.-

2. Der Aufwand der Probenerhebungen und der Probenuntersuchungen bestimmt sich anhand der im Gebührentarif für die amtliche Lebensmittelkontrolle des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) festgelegten Aufwandpunkte. Bei Inspektionen wird die erste Beanstandung mit 10 Aufwandpunkten und jede weitere Beanstandung mit 20 Aufwandpunkten belegt. Die Aufwandpunkte werden mit dem Kostenfaktor gemäss Gebührentarif des VKCS berechnet. Die Aufwendungen für Ausfertigungen und Mitteilungen sind in den Gebühren nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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