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Art. 16 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 16 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Das Dienstreglement für Bezirksärzte vom 10. Dezember 1990 und die Verordnung über die Entschädigung der Bezirksärzte für die Ausübung amtlicher Funktionen vom 12. Januar 1976 werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.

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