502.100
CH-GR
Art. 14 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen - 2. Tarife
Art. 14 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen · 2. Tarife
1. Die Abgeltung beträgt für die
a) Ausstellung eines Leichenpasses: 30 Franken
b) Kontrolluntersuchung bezüglich der Fahrtauglichkeit von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern: 120 Franken
2. Für die übrigen amtsärztlichen Verrichtungen ergibt sich die Abgeltung aus den jeweils geltenden Positionen des TARMED und der Anwendung des SUVA-Taxpunktwertes.
3. Die Abgeltung hat der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin zu entrichten.