502.100
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen - Geltungsbereich
Art. 1 Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt in Ergänzung zur Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden die Wahl der Amtsärzte und Amtsärztinnen, der Stellvertreter und Stellvertreterinnen, ihre Aufgaben sowie die Entschädigung ihrer Tätigkeit.