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Art. 8 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden - Organe

Organisation
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Art. 8 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden · Organe

1. Die Organe der Psychiatrischen Dienste Graubünden sind

a) der Verwaltungsrat;

b) die Direktion;

c) die Revisionsstelle.

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