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Art. 2 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden - Rechtsform, Name und Sitz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden · Rechtsform, Name und Sitz

1. Unter der Bezeichnung "Psychiatrische Dienste Graubünden" besteht eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur.

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