500.900
CH-GR
Art. 2 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden - Rechtsform, Name und Sitz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden · Rechtsform, Name und Sitz
1. Unter der Bezeichnung "Psychiatrische Dienste Graubünden" besteht eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Chur.