Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
500.900 CH-GR

Art. 1 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt Rechtsform, Aufgaben und Organisation der Psychiatrischen Dienste Graubünden.

Gegenstand Art. 2 Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →