500.700
CH-GR
Art. 6 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
Art. 6 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
1. Mit dem vorliegenden Beschluss wird derjenige des Grossen Rates über die Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos vom 25. Februar 1986 aufgehoben.