500.700
CH-GR
Art. 5 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
Art. 5 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
1. Die Regierung wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
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Kanton Graubünden 500.700
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