500.700
CH-GR
Art. 3 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
Art. 3 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos
1. Diese Beitragsleistung wird an die Bedingung geknüpft, dass der Bund und die Landschaft Davos Gemeinde ihre finanziellen Beitragsleistungen ebenfalls angemessen erhöhen.
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Kanton Graubünden 500.700
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