Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
500.700 CH-GR

Art. 3 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

1. Diese Beitragsleistung wird an die Bedingung geknüpft, dass der Bund und die Landschaft Davos Gemeinde ihre finanziellen Beitragsleistungen ebenfalls angemessen erhöhen.

← Art. 2 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos Kanton Graubünden 500.700 Art. 4 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →