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Art. 2 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

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Art. 2 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

1. Der erhöhte Beitrag wird erstmals zulasten der Staatsrechnung 1988 ausgerichtet.

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