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Art. 1 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

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Art. 1 Erhöhung des Beitrages des Kantons Graubünden an die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos

1. Der Stiftung «Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos» mit ihrer «Medizinischen Abteilung» und dem «Physikalisch-Meteorologischen Observatorium/Weltstrahlungszentrum» wird in Fortsetzung der bisherigen Beitragsleistungen ein jährlicher Betriebsbeitrag von insgesamt 152 000 Franken ausgerichtet. Davon entfallen 80 000 Franken auf die «Medizinische Abteilung» und 72 000 Franken auf das «Physikalisch-Meteorologische Observatorium/Weltstrahlungszentrum». Unter der Bedingung, dass die Landschaft Davos Gemeinde ihren Beitrag von 150 000 Franken um weitere 30 000 Franken auf 180 000 Franken erhöht und dass die Davoser Kliniken angemessene Beiträge an das Forschungs-Grundbudget leisten, erhöht der Kanton seinen Beitrag an die «Medizinische Abteilung» gemäss Ziffer 1 von 80 000 Franken um weitere 40 000 Franken auf 120 000 Franken.

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