500.100
CH-GR
Art. 2a Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich - Anerkennung für Pflegefachpersonen
Art. 2a Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich · Anerkennung für Pflegefachpersonen
1. Die Gebühr für die Anerkennung von selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen als beitragsberechtigte Leistungserbringer beträgt 250 bis 500 Franken.