500.100
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich - Geltungsbereich
Art. 1 Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Gebühren, welche das Gesundheitsamt in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erhebt.