500.010
VOZGESGOLSAN
CH-GR
Art. 6 Verordnung zum Gesundheitsgesetz (VOzGesG) - Ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten
Berufe des Gesundheitswesens
Art. 6 VOzGesG · Ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten
1. Die Atlaslogie und die Craniosacraltherapie gelten nicht als Manipulationen an der Wirbelsäule und sind somit ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten.