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Art. 6 Verordnung zum Gesundheitsgesetz (VOzGesG) - Ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten

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Art. 6 VOzGesG · Ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten

1. Die Atlaslogie und die Craniosacraltherapie gelten nicht als Manipulationen an der Wirbelsäule und sind somit ohne Bewilligung zulässige Tätigkeiten.

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