498.210
OBVNOMDPN
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Nationalparkordnung (OBVN) - Vollzug, Weisungen
Art. 3 OBVN · Vollzug, Weisungen
1. Für den Vollzug und den Erlass der erforderlichen Weisungen ist das Amt zuständig.