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Art. 3 Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Nationalparkordnung (OBVN) - Vollzug, Weisungen

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Art. 3 OBVN · Vollzug, Weisungen

1. Für den Vollzug und den Erlass der erforderlichen Weisungen ist das Amt zuständig.

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