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498.210 OBVNOMDPN CH-GR

Verordnung über die Erhebung von Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Nationalparkordnung (OBVN) - Bussenliste (OBVN)

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Graubünden
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die in der Bussenliste im Anhang aufgeführten Tatbestände werden im Ordnungsbussenverfahren geahndet.

1. Zur Erhebung von Ordnungsbussen sind die Parkaufsichtsorgane ermächtigt, insbesondere die Parkwächterinnen und Parkwächter sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung.

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