494.310
KFVOPCOPCult
CH-GR
Art. 3 Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV) - Inhalt
Kulturförderungskonzept
Art. 3 Kulturförderungsverordnung, KFV · Inhalt
1. Das Kulturförderungskonzept bildet die Grundlage für zukünftige kulturpolitische Entscheidungen und soll insbesondere
a) in den verschiedenen Bereichen der Kulturförderung die aktuelle Situation darstellen;
b) konkrete Schwerpunkte für die Kulturförderung innerhalb der nächsten vier Jahre definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen;
c) die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie die Förderbereiche gemäss Artikel 8 des Kulturförderungsgesetzes[3] berücksichtigen.