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Art. 3 Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV) - Inhalt

Kulturförderungskonzept
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Art. 3 Kulturförderungsverordnung, KFV · Inhalt

1. Das Kulturförderungskonzept bildet die Grundlage für zukünftige kulturpolitische Entscheidungen und soll insbesondere

a) in den verschiedenen Bereichen der Kulturförderung die aktuelle Situation darstellen;

b) konkrete Schwerpunkte für die Kulturförderung innerhalb der nächsten vier Jahre definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen;

c) die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie die Förderbereiche gemäss Artikel 8 des Kulturförderungsgesetzes[3] berücksichtigen.

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