494.310
KFVOPCOPCult
CH-GR
Art. 15 Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV) - Kulturelle Fachkurse
Besondere Fördermassnahmen
Art. 15 Kulturförderungsverordnung, KFV · Kulturelle Fachkurse
1. An Fachkurse sind Honorare für Referentinnen und Referenten, Kursleiterinnen und Kursleiter sowie Kosten für Lokalmieten anrechenbar. Das Departement setzt die anrechenbaren Ansätze fest.
2. Das Departement setzt die einzelnen Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche fest.