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Art. 24 Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG) - Kinder- und Jugendkulturschaffen

Finanzierung
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Art. 24 Kulturförderungsgesetz, KFG · Kinder- und Jugendkulturschaffen

1. Zur Förderung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich des Kinder- und Jugendkulturschaffens sowie zur Förderung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Kultur werden gesonderte Mittel budgetiert.

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