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492.110 SPVOCLING CH-GR

Art. 8a Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Vertretung der Sprachregionen in kantonalen Gremien

Amtssprachen des Kantons
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Art. 8a SpV · Vertretung der Sprachregionen in kantonalen Gremien

1. In den von der Regierung oder den Departementen gewählten kantonalen Gremien, die mit der Wahrnehmung bedeutender öffentlicher Aufgaben betraut sind, ist eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen zu gewährleisten.

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