492.110
SPVOCLING
CH-GR
Art. 8a Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Vertretung der Sprachregionen in kantonalen Gremien
Amtssprachen des Kantons
Art. 8a SpV · Vertretung der Sprachregionen in kantonalen Gremien
1. In den von der Regierung oder den Departementen gewählten kantonalen Gremien, die mit der Wahrnehmung bedeutender öffentlicher Aufgaben betraut sind, ist eine angemessene Vertretung der drei Sprachregionen zu gewährleisten.