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492.110 SPVOCLING CH-GR

Art. 7 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Korrespondenz

Amtssprachen des Kantons
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Art. 7 SpV · Korrespondenz

1. Die kantonalen Behörden beantworten schriftliche Eingaben und Anfragen in der kantonalen Amtssprache, in der sie angegangen werden.

2. Eingaben in rätoromanischer Sprache werden in Rumantsch Grischun beantwortet.

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