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Art. 18 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - 2. Förderbeiträge

Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
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Art. 18 SpV · 2. Förderbeiträge

1. Gesuche von Schulträgerschaften um kantonale Beiträge an den Austausch von Schulklassen und Lehrpersonen sind an die zuständige Dienststelle des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes zu richten.

2. Die Höhe der Beiträge für einen Austauschtag beträgt pro Schülerin und Schüler 90 Franken, im Maximum 450 Franken pro Woche.

3. Die Höhe der Beiträge an einen Austausch einer Lehrperson beträgt pro Schulwoche 1000 Franken, im Maximum 10 000 Franken für eine Austauschperiode.

4. Die Zusicherung der Beiträge erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kredite.

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