492.110
SPVOCLING
CH-GR
Art. 17 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Austausch 1. Kantonale Programme
Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Art. 17 SpV · Austausch 1. Kantonale Programme
1. Die zuständigen Dienststellen des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes fördern Austauschprogramme zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften für Schulklassen und Lehrpersonen auf allen Schulstufen.
2. Die Kosten für diese Programme bewilligt der Grosse Rat im Rahmen des Budgets.