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492.110 SPVOCLING CH-GR

Art. 11 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - c) Beiträge des Kantons

Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
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Art. 11 SpV · c) Beiträge des Kantons

1. Die Kantonsbeiträge an die Lia Rumantscha und an die Pro Grigioni Italiano betragen 10 bis 30 Prozent des massgebenden Gesamtaufwandes. Zusammen mit den Finanzhilfen des Bundes dürfen die Kantonsbeiträge bei der Lia Rumantscha 75 Prozent und bei der Pro Grigioni Italiano 95 Prozent des massgebenden Gesamtaufwandes nicht überschreiten.

2. Die Fundaziun Medias Rumantschas erhält an den massgebenden Gesamtaufwand einen Kantonsbeitrag von 30 bis 50 Prozent.

3. Über die Höhe der Beiträge beschliesst der Grosse Rat im Rahmen des Budgets.

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