492.110
SPVOCLING
CH-GR
Art. 1 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 SpV · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt
a) den Gebrauch der kantonalen Amtssprachen durch die kantonalen Behörden (Grosser Rat, Regierung und Verwaltung);
b) die Übersetzung von amtlichen Texten des Grossen Rates, der Regierung und der Verwaltung;
c) Zuständigkeit und Verfahren im Bereich der Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie beim Austausch zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften;
d) * das Zusammenwirken des Kantons mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Regionen sowie anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften bei der Bestimmung ihrer Amts- und Schulsprachen.