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492.110 SPVOCLING CH-GR

Art. 1 Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 SpV · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt

a) den Gebrauch der kantonalen Amtssprachen durch die kantonalen Behörden (Grosser Rat, Regierung und Verwaltung);

b) die Übersetzung von amtlichen Texten des Grossen Rates, der Regierung und der Verwaltung;

c) Zuständigkeit und Verfahren im Bereich der Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie beim Austausch zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften;

d) * das Zusammenwirken des Kantons mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Regionen sowie anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften bei der Bestimmung ihrer Amts- und Schulsprachen.

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