Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
492.100 SPGLCLING CH-GR

Art. 7 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Gerichte und Schlichtungsbehörden 1. Allgemeine Bestimmungen

Kantonale Amtssprachen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 SpG · Gerichte und Schlichtungsbehörden 1. Allgemeine Bestimmungen

1. Die oder der Vorsitzende des Gerichts beziehungsweise der Schlichtungsbehörde legt nach Massgabe dieses Gesetzes fest, in welcher Amtssprache das Verfahren geführt wird.

2. Die Mitglieder der Gerichte beziehungsweise der Schlichtungsbehörden äussern sich in den Verhandlungen in der Amtssprache ihrer Wahl.

3. Urteile, Beschlüsse und Verfügungen werden in der Amtssprache ausgefertigt, in welcher das Verfahren durchgeführt wurde.

4. Sofern eine Partei nur einer anderen Amtssprache mächtig ist, ordnet die oder der Vorsitzende des Gerichts beziehungsweise der Schlichtungsbehörde auf Gesuch hin eine unentgeltliche Übersetzung der Verhandlung beziehungsweise des Urteils an.

5. Ein Abweichen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ist im Einvernehmen mit den Parteien zulässig.

← Art. 6 SpG Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Zweck Art. 8 SpG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

R 2024 7 · gr (Art. 7 Abs. 3 SpG)
Appeal Dismissed for Retroactive Building Permit for Basement Bathroom
Cited to confirm the court decision is issued in German based on the proceedings language.
R 2024 31 · gr (Art. 7 Abs. 3 SpG)
Municipal Denial of Retroactive Building Permit for Basement Habitation Upheld
Cited in the reasoning (E.1.2) to justify issuing the final judgment in German.
PVG 2023 17 · gr (Art. 7 Abs. 4 SpG)
Court Treasury Obligation for Translation of Written Appeals
This provision regarding free translation services in court proceedings is applied to hold the court treasury responsible for the translation costs.
U 2022 75 · gr (Art. 7 Abs. 4 des Sprachengesetzes des Kantons Graubünden (SpG/GR; BR 492.100))
Property Owner v. Municipality: Neighbor Access to Construction Plans
Cited to determine that the costs for the ordered translation should be borne by the court treasury.