492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 22 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - 3. Sprachkompetenz
Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
Art. 22 SpG · 3. Sprachkompetenz
1. In einsprachigen Gemeinden mit rätoromanischer oder italienischer Amtssprache sowie in mehrsprachigen Gemeinden schaffen die Gemeinden Angebote für anderssprachige Personen zur Erlernung und Steigerung der Sprachkompetenz in der angestammten Sprache.