Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
492.100 SPGLCLING CH-GR

Art. 22 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - 3. Sprachkompetenz

Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 SpG · 3. Sprachkompetenz

1. In einsprachigen Gemeinden mit rätoromanischer oder italienischer Amtssprache sowie in mehrsprachigen Gemeinden schaffen die Gemeinden Angebote für anderssprachige Personen zur Erlernung und Steigerung der Sprachkompetenz in der angestammten Sprache.

← Art. 21 SpG Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Zweck Art. 23 SpG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →