492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 21 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - d) Zweisprachige Regionalschulen
Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
Art. 21 SpG · d) Zweisprachige Regionalschulen
1. Auf Antrag einer Gemeinde oder einer Region kann die Regierung gestützt auf ein Konzept die Führung einer zweisprachigen Volksschule bewilligen. Der Kanton kann an diese Schulen Beiträge leisten.