Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
492.100 SPGLCLING CH-GR

Art. 21 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - d) Zweisprachige Regionalschulen

Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 SpG · d) Zweisprachige Regionalschulen

1. Auf Antrag einer Gemeinde oder einer Region kann die Regierung gestützt auf ein Konzept die Führung einer zweisprachigen Volksschule bewilligen. Der Kanton kann an diese Schulen Beiträge leisten.

← Art. 20 SpG Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Zweck Art. 22 SpG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →