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Art. 19 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - b) Einsprachige Gemeinden

Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
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Art. 19 SpG · b) Einsprachige Gemeinden

1. In einsprachigen Gemeinden erfolgt der Unterricht in der Erstsprache in der Amtssprache der Gemeinde. Sie sorgen dafür, dass die Erstsprache auf allen Schulstufen besonders gepflegt wird.

2. Die Festlegung der Zweitsprache erfolgt nach den Grundsätzen des kantonalen Schulgesetzes.

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