492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 19 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - b) Einsprachige Gemeinden
Amts- und Schulsprachen der Gemeinden und Regionen
Art. 19 SpG · b) Einsprachige Gemeinden
1. In einsprachigen Gemeinden erfolgt der Unterricht in der Erstsprache in der Amtssprache der Gemeinde. Sie sorgen dafür, dass die Erstsprache auf allen Schulstufen besonders gepflegt wird.
2. Die Festlegung der Zweitsprache erfolgt nach den Grundsätzen des kantonalen Schulgesetzes.