492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 15 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Art. 15 SpG · Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
1. Der Kanton und die Gemeinden fördern den Austausch von Schülerinnen und Schülern, Schulklassen und Lehrpersonen zwischen den Sprachgemeinschaften.
2. Er kann zu diesem Zweck an Austauschorganisationen Beiträge leisten.