492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 14 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Gemeinden
Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Art. 14 SpG · Gemeinden
1. Die Gemeinden ergreifen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer angestammten Sprache.