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Art. 14 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Gemeinden

Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
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Art. 14 SpG · Gemeinden

1. Die Gemeinden ergreifen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer angestammten Sprache.

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