Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
492.100 SPGLCLING CH-GR

Art. 13 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - b) Beitragsvoraussetzungen

Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 SpG · b) Beitragsvoraussetzungen

1. Die Kantonsbeiträge werden von angemessenen Eigenleistungen der Beitragsempfängerinnen beziehungsweise Beitragsempfänger abhängig gemacht.

2. An Projekte, welche hauptsächlich gewinnorientiert sind, werden keine Kantonsbeiträge ausgerichtet.

← Art. 12 SpG Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - Zweck Art. 14 SpG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →