492.100
SPGLCLING
CH-GR
Art. 13 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - b) Beitragsvoraussetzungen
Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache / Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften
Art. 13 SpG · b) Beitragsvoraussetzungen
1. Die Kantonsbeiträge werden von angemessenen Eigenleistungen der Beitragsempfängerinnen beziehungsweise Beitragsempfänger abhängig gemacht.
2. An Projekte, welche hauptsächlich gewinnorientiert sind, werden keine Kantonsbeiträge ausgerichtet.