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492.100 SPGLCLING CH-GR

Art. 10 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) - b) Mehrsprachige Regionen

Kantonale Amtssprachen
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Art. 10 SpG · b) Mehrsprachige Regionen

1. ...

2. Die Parteien können für ihre Rechtsschriften und Eingaben eine Amtssprache der Region verwenden.

3. Die Hauptverhandlung wird in der Regel in einer Amtssprache der Region geführt, welcher die beklagte Partei beziehungsweise die oder der Angeklagte mächtig ist.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

ZR2 2024 30 · gr (Art. 10 SpG)
Lower Court Language Mandate Overturned as Violation of Cantonal Language Act
The court found that the lower court's order to use German exclusively violated this article, leading to the annulment of the order.