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Art. 8 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Schonender Umgang

Benutzung und Ausleihe der Medien
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Art. 8 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Schonender Umgang

1. Die Benutzenden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie diese empfangen haben.

2. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vorausgesetzt.

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