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Art. 6 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Einhaltung der Ausleihfristen

Benutzung und Ausleihe der Medien
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Art. 6 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Einhaltung der Ausleihfristen

1. Die Verantwortung für die Einhaltung der Ausleihfristen liegt bei der benutzenden Person.

2. Für nicht fristgerecht zurückgebrachte Medien werden nach Ablauf der Ausleihfrist Mahngebühren erhoben.

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