490.250
CH-GR
Art. 6 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Einhaltung der Ausleihfristen
Benutzung und Ausleihe der Medien
Art. 6 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Einhaltung der Ausleihfristen
1. Die Verantwortung für die Einhaltung der Ausleihfristen liegt bei der benutzenden Person.
2. Für nicht fristgerecht zurückgebrachte Medien werden nach Ablauf der Ausleihfrist Mahngebühren erhoben.