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Art. 5 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Ausleihfristen

Benutzung und Ausleihe der Medien
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Art. 5 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Ausleihfristen

1. Die Ausleihfristen für die einzelnen Medienarten werden von der Bibliotheksleitung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.

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