490.250
CH-GR
Art. 5 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Ausleihfristen
Benutzung und Ausleihe der Medien
Art. 5 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Ausleihfristen
1. Die Ausleihfristen für die einzelnen Medienarten werden von der Bibliotheksleitung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.