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CH-GR
Art. 3 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Einschreibung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Einschreibung
1. Jede Person wird bei der ersten Ausleihe eingeschrieben und erhält einen Bibliotheksausweis. Die Personalien werden durch das Bibliothekspersonal überprüft.
2. Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Kantonsbibliothek umgehend mitzuteilen. Der Ersatz des Ausweises ist kostenpflichtig.
3. Die Daten der Benutzenden werden nur für bibliothekarische Zwecke innerhalb des Bibliotheksverbundes verwendet.