490.250
CH-GR
Art. 13 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Verstösse
Weitere Bestimmungen
Art. 13 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Verstösse
1. Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung des Bibliothekseigentums kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen befristet aufgehoben werden.