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Art. 13 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Verstösse

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Art. 13 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Verstösse

1. Bei Verstössen gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung des Bibliothekseigentums kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen befristet aufgehoben werden.

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