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Art. 11 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Gebührenpflichtige Dienstleistungen

Gebühren
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Art. 11 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Gebührenpflichtige Dienstleistungen

1. Für die Dienstleistungen der Kantonsbibliothek werden die im Anhang aufgeführten Gebühren erhoben.

2. Von der Jahres- und Monatsbenutzungsgebühr befreit sind Personen unter 20 Jahren sowie Studierende, die an einer kantonalen Hochschule oder höheren Fachschule immatrikuliert sind.

3. Für den Verlust eines Bibliotheksmediums werden die Wiederbeschaffungskosten sowie zusätzlich Verwaltungsgebühren verrechnet.

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