Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
490.250 CH-GR

Art. 10 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Hausordnung

Benutzung und Ausleihe der Medien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Hausordnung

1. Weitere Bestimmungen betreffend das Verhalten in der Kantonsbibliothek sind der Hausordnung zu entnehmen.

2. Den Weisungen des Bibliothekspersonals zur Aufrechterhaltung der Hausordnung ist in jedem Fall Folge zu leisten.

← Art. 9 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden Benutzerkreis Art. 11 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →