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CH-GR
Art. 1 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Benutzerkreis
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Benutzerkreis
1. Die Kantonsbibliothek ist öffentlich und allen Personen (Benutzende, benutzende Person) zugänglich.
2. Bei Personen ohne festen Wohnsitz kann die Ausleihe eingeschränkt oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden.