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Art. 1 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden - Benutzerkreis

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden · Benutzerkreis

1. Die Kantonsbibliothek ist öffentlich und allen Personen (Benutzende, benutzende Person) zugänglich.

2. Bei Personen ohne festen Wohnsitz kann die Ausleihe eingeschränkt oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden.

Benutzerkreis Art. 2 Benutzungsordnung der Kantonsbibliothek Graubünden →

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