490.200
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Aufgabe
Tätigkeit der Kantonsbibliothek
Art. 3 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Aufgabe
1. Die Kantonsbibliothek Graubünden hat zur Aufgabe
a) als Archivbibliothek, Medien, die einen Bezug zu Graubünden haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln;
b) * als Studien- und Bildungsbibliothek, die wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit im Kanton durch Anschaffung, Erschliessung und Vermittlung einschlägiger Medien insbesondere in den drei Kantonssprachen zu erleichtern;
c) als Beratungsstelle für öffentlich zugängliche Bibliotheken im Kanton, die Entwicklung und Koordinierung des bündnerischen Bibliothekswesens zu fördern.
2. ...