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Art. 3 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Aufgabe

Tätigkeit der Kantonsbibliothek
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Art. 3 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Aufgabe

1. Die Kantonsbibliothek Graubünden hat zur Aufgabe

a) als Archivbibliothek, Medien, die einen Bezug zu Graubünden haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln;

b) * als Studien- und Bildungsbibliothek, die wissenschaftliche und kulturelle Tätigkeit im Kanton durch Anschaffung, Erschliessung und Vermittlung einschlägiger Medien insbesondere in den drei Kantonssprachen zu erleichtern;

c) als Beratungsstelle für öffentlich zugängliche Bibliotheken im Kanton, die Entwicklung und Koordinierung des bündnerischen Bibliothekswesens zu fördern.

2. ...

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