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Art. 2 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Gegenstand

Zweck und Gegenstand
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Art. 2 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Aufgaben und die Organisation der Kantonsbibliothek Graubünden.

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