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Art. 17 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Unterstellung

Aufsicht und Verwaltung
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Art. 17 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Unterstellung

1. Die Kantonsbibliothek ist dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement unterstellt.

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