490.200
CH-GR
Art. 13 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Zugriff auf Fremddatenbanken
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Art. 13 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Zugriff auf Fremddatenbanken
1. Die Kantonsbibliothek gewährt nach Möglichkeit Zugriff auf Fremddatenbanken.